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Festlegungdes Gewässerraums: Stand und Ausblick

Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Festlegung des Gewässerraums. Diese raumplanerisch festgelegten und naturnah bewirtschafteten Flächen vernetzen die Gewässer mit dem Land sowie die revitalisierten Abschnitte untereinander. Der Gewässerraum fördert die Biodiversität, aber auch ein attraktives Landschaftsbild. Er dient damit dem Tourismus ebenso wie der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Naherholung. Er mildert er die Folgen des Klimawandels für die Gewässer und leistet einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz.

Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020

Einleitung
Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Festlegung des Gewässerraums. Diese raumplanerisch festgelegten und naturnah bewirtschafteten Flächen vernetzen die Gewässer mit dem Land sowie die revitalisierten Abschnitte untereinander. Der Gewässerraum fördert die Biodiversität, aber auch ein attraktives Landschaftsbild. Er dient damit dem Tourismus ebenso wie der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Naherholung. Er mildert er die Folgen des Klimawandels für die Gewässer und leistet einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz.
Der Gewässerraum ist ein Kernelement der parlamentarischen Initiative „Schutz und Nutzung der Gewässer“ (07.492) der UREK-S vom November 2007, welche als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ (07.060) erarbeitet wurde. Der Kompromiss bezüglich Gewässerraum und Revitalisierung bestand darin, nur einen Viertel der Schweizer Gewässer in verbautem Zustand zu revitalisieren (d.h. 4'000 km anstatt der von den Initianten geforderten rund 16'000 km). Im Gegenzug sollten die revitalisierten Abschnitte über den Gewässerraum vernetzt werden. Aufgrund dieses Kompromisses und der entsprechenden Revision des Gewässerschutzgesetzes im 2011 wurde die Volksinitiative zurückgezogen.
Gemäss Gewässerschutzgesetz gilt es, den Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen sowie ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel zu bewirtschafteten (Art. 36a Gewässerschutzgesetz GSchG). Zur Abgeltung der Ertragsausfälle der Landwirtschaft aufgrund dieser extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraums wurde das Budget für Direktzahlungen um 20 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Die Landwirtinnen und Landwirte werden für die extensive Bewirtschaftung mit ca. 1'000 bis 3'000 CHF pro Hektare und Jahr entschädigt, abhängig vom gewählten Biodiversitätsförderflächen-Typ (und weiteren Faktoren wie z.B. Hügellage/Tallage).
Mit dem Inkrafttreten der Verordnungsbestimmungen traten verschiedene Umsetzungsfragen auf. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK) setzt sich seit 2012 gemeinsam mit den betroffenen Bundesstellen und unter Einbezug der Landwirtschafts-Direktorenkonferenz (LDK) für einen schweizweit harmonisierten, aber dennoch flexiblen Vollzug der Gewässerraumbestimmungen ein. Dazu wurde unter anderem die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum mit Bundes- und Kantonsvertretern etabliert.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden verschiedene Standesinitiativen und Vorstösse eingereicht. Wegweisend für die weitere Entwicklung der Gewässerraumbestimmungen war schliesslich die Motion der UREK-S 15.3001 „Schaffung von Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung“ (vom Januar 2015, Motion UREK-S 15.3001), welche den grösstmöglichen Handlungsspielraum für die Kantone im Rahmen der Gewässerschutzverordnung forderte.

Zwecks Umsetzung dieser Motion wurde die Gewässerschutzverordnung nach einer ersten Revision Anfang 2016 auf Mai 2017 ein weiteres Mal angepasst, eng begleitet durch die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum. Die beiden Anpassungen ermöglichen es den Kantonen, den lokalen Gegebenheiten differenziert Rechnung zu tragen. Gleichzeitig kann ein einheitlicher Vollzug weiterhin gewahrt werden. So wird die Gleichbehandlung der Betroffenen/Anstösser gewährleistet und sichergestellt, dass der Gewässerraum seine Funktion erfüllen kann. Eine Umfrage der BPUK im Herbst 2016 unter den Kantonen zeigte, dass bei der praktischen Umsetzung zwar weiterhin spezifische Fragen offen waren, jedoch kein Bedarf nach weiteren rechtlichen Anpassungen bestand. Vielmehr war der Wunsch nach Rechtsstabilität gross, um den Vollzug fortsetzen zu können.
Für die Klärung der spezifischen Vollzugsfragen erarbeiteten die BPUK, die LDK sowie die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW) eine Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums («Gewässerraum. Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz»), welche 2019 gemeinsam publiziert wurde.

Um den Stand der Umsetzung in den Kantonen in Erfahrung zu bringen, wurde Anfang 2020 von der BPUK in Zusammenarbeit mit dem BAFU eine Umfrage lanciert. Alle Kantone haben dazu eine Rückmeldung gegeben. Dieses Dokument fasst die wichtigsten Resultate des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019» (Ecoplan, 2020) zusammen und interpretiert die Resultate.

Download:
Management Summary

Download Ecoplan-Schlussbericht:
Festlegung des Gewässer-raumsin den KantonenAuswertung der Kantonsumfrageper Ende 2019

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