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Zulassungsbehörden für Pestizide geraten in die Kritik

Bern, 21.11.2019 - Die Ergebnisse der externen Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln liegen vor. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel hat vom Schlussbericht Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Eine Arbeitsgruppe wird nun die Resultate vertieft prüfen und ein Konzept zur Umsetzung ausarbeiten.

Bevor ein Pflanzenschutzmittel (PSM) verwendet werden darf, muss es offiziell zugelassen werden (siehe Kasten). 2017 hat der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel beschlossen, das Zulassungsverfahren evaluieren zu lassen. Der Steuerungsausschuss setzt sich aus Direktorinnen und Direktoren des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zusammen.

Der Steuerungsausschuss hat Mitte November den Bericht der Firma KPMG AG, welche die Überprüfung durchgeführt hat, zur Kenntnis genommen. Der Bericht hält fest, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichen und die Prozesse grundsätzlich ressourcenoptimiert aufgebaut sind. Mit der heutigen Ausgestaltung der Prozesse erfolgt die Zulassung von PSM gemäss den Anforderungen des geltenden Rechts, welches ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleisten und die landwirtschaftliche Produktion verbessern soll. In den Zulassungsprozess sind qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende involviert.

Der Bericht zeigt aber auch auf, dass in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotential besteht. So sollten die strategische Führung gestärkt und die Transparenz sowie die Kommunikation verbessert werden. Zudem wird eine Überprüfung der Organisation und der Zuordnung der Aufgaben und Ressourcen der involvierten Bundesstellen empfohlen.

Eine vom Steuerungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe wird nun die Resultate vertieft prüfen und bis im Frühling 2020 ein Konzept zur Optimierung des Zulassungsverfahrens ausarbeiten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat zudem Anfang Oktober 2019 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats den Auftrag erhalten, bis im März 2020 einen Bericht zur Optimierung des Schweizer Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel vorzulegen. Diese beiden Aufträge werden koordiniert umgesetzt.

Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel

Im Zulassungsverfahren werden die Wirksamkeit, aber auch die Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für Mensch, Tier und die Umwelt überprüft. Erst wenn sichergestellt ist, dass PSM bei vorschriftsgemässem Umgang keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben, werden sie zugelassen und dürfen in Verkehr gebracht werden. Die wissenschaftliche Risikobeurteilung der Gesuche erfolgt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die Forschungsanstalt Agroscope. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist für die ökotoxikologische Einstufung der Produkte zuständig sowie bei der Genehmigung von neuen Wirkstoffen im Verfahren involviert. Gestützt auf die Ergebnisse der Beurteilung entscheidet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), ob die Anforderungen für eine Zulassung erfüllt sind oder nicht.


Schwächen/Risiken/Nachteile des Zulassungsverfahrens
(Auszug Bericht Seite 6)

  • Unzureichende Trennung von Risikobeurteilung und Risikomanagement  
  • Zulassungsstelle fehlt es aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum BLW an formeller Unabhängigkeit, dies wirkt sich negativ auf ihre Glaubwürdigkeit aus
  • Agroscope hat Doppelrolle (Beurteilungs- und Vollzugsstelle); die aktuell gültige Version der PSMV kann zu Interessenskonflikten führen  
  • BAFU ist zu wenig stark in das PSM ZV involviert (keine aktive Rolle in der Beurteilung der PSM-Produkte)
  • Die heutige Regelungen erlauben keine angemessene und zeitgerechte Reaktion bei (neuen) Risikoerkenntnissen
  • Die Ansprüche bezüglich Transparenz im PSM ZV innerhalb der Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit werden nicht erfüllt
  • Entscheidungsgrundlagen der Zulassungsstelle sind gegenüber den Beurteilungsstellen nicht transparent

Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation, Tel. 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch
Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Medien, Tel. 058 462 90 00 oder medien@bafu.admin.ch
Bundesamt für Landwirtschaft BLW, medien@blw.admin.ch
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Tel. 058 463 78 98 oder media@blv.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Tel. +41 58 463 52 75 oder medien@seco.admin.ch

Links

Bericht zur externen Evaluation des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln

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