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Festlegung von Gewässerräumen: Bund und Kantone publizieren Arbeitshilfe

Die Kantone sind beauftragt, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen. Diese so genannten Gewässerräume gewährleisten den Gewässer- und Hochwasser-schutz. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK), die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) sowie die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW) haben gemeinsam eine Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums erarbeitet. Sie soll dazu beitragen, dass die Gewässerraum-Vorschriften schweizweit einheitlich umgesetzt werden.

Medienmitteilung BPUK, LDK, BAFU, ARE, BLW, 19. Juni 2019

Flüsse und Bäche brauchen ausreichend Raum, damit sie ihre ökologischen Funktionen erfüllen können und der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Die Pflicht zur Festlegung von Gewässerräumen wurde im Gewässerschutzgesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, zusammen mit anderen Bestimmun-gen zur Renaturierung von Gewässern verankert. Um die Kantone bei dieser Gewässerraumfestlegung zu unterstützen und Lösungen bei Interessenkonflikten zu finden, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesämtern sowie der Bau-, Planungs- und Umweltdirekto-ren-Konferenz (BPUK) und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) im Jahr 2014 zwei Merkblätter zu Gewässerraum im Landwirtschafts- bzw. Siedlungsgebiet herausgegeben. Infolge verschiedener Ge-richtsentscheide und parlamentarischer Vorstösse wurde die Gewässerschutzverordnung in den Jahren 2016 und 2017 in zwei Etappen revidiert. Die beiden Merkblätter zum Gewässerraum waren damit über-holt und wurden ausser Kraft gesetzt. Seit Juli 2017 ist die gesetzliche Situation nun beständig und die Unsicherheiten bezüglich der Ausschei-dung der Gewässerräume sind ausgeräumt. Die Kantone haben bei der Umsetzung mehr Handlungs-spielraum erhalten. Als Nachfolgeprodukt der beiden Merkblätter haben die BPUK, die LDK sowie die Bundesämter BAFU, ARE und BLW gemeinsam die „Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Ge-wässerraums in der Schweiz“ erarbeitet. Die Arbeitshilfe enthält die drei Module „Übersicht“, „Festlegung des Gewässerraums“ und „Nutzung des Gewässerraums“ (Siedlung, Landwirtschaft, Mobilität). Beispiele zur Umsetzungspraxis aus den Kantonen sowie aktuelle Bundesgerichtsentscheide veranschaulichen das Thema.

Mit der Arbeitshilfe leisten Bund und Kantone einen Beitrag für eine einheitliche Umsetzung der Gewäs-serraumausscheidung. Für weitere Interessierte kann sie eine Orientierungshilfe sein. Noch ist die Ge-wässerraumausscheidung nicht abgeschlossen; insbesondere die Festlegung in den Nutzungsplänen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auskünfte:
- Christa Hostettler, Generalsekretärin BPUK, Tel. 031 320 16 90
- Roger Bisig, Sekretär LDK, Tel. 041 728 55 50

Download Arbeitshilfe (PDF)

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