SFV-FSP

Der SFV lehnt die Revision des Wasserrechtsgesetzer klar ab

Die Parlamentarische Initiative Rösti 16.452 will bestehende Wasserkraftwerke dauerhaft aus der Pflicht entlassen, ihre Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume angemessen zu ersetzen.Das Gesetz soll nun so geändert werden, dass bei der Erneuerung der Wasserkraftkonzessionen für die Festlegung der ökologischen Ersatzmassnahmen vom bereits beeinträchtigten Ist-Zustand ausgegangen werden soll. Dadurch werden Eingriffe in die Natur, die mit der vormaligen Konzessionsvergabe ausdrücklich nur für eine beschränkte Zeit gestattet wurden, ohne angemessenen Ersatz dauerhaft ermöglicht.

Der SFV lehnt den von der UREK-N erarbeiteten Vorschlag eines neuen Art. 58a Abs. 5 WRG aus folgenden Gründen ab:

Bereits die heutige Lösung verhindert die Auswirkungen der Wasserkraftproduktion bei Konzessionserneuerungen auf die aquatischen Lebensräume zu wenig. Zur Aufwertung gefährdeter Lebensräume sind jeweils erhebliche Anstrengungen von Seiten Fischerei und Umweltverbände notwendig. Es konnten jedoch bei allen bisher erfolgten Konzessionserneuerungen einvernehmliche Lösungen gefunden werden, was für das heutige System spricht.

Dem SFV ist bewusst, dass bei der Neukonzessionierung von bestehenden Wasserkraftwerken praktikable Lösungen zu erarbeiten sind. Dies muss aber ohne umweltrechtlichen Rückschritt und ohne Beschneidung von Kantonskompetenzen machbar sein. Insbesondere müssen mit der Gesetzesrevision die negativen Auswirkungen auf die Natur vermindert und nicht, wie im vorliegenden Fall, erhöht werden.

Da auch der gleichzeitig präsentierte Minderheitsantrag solche Möglichkeiten nur zu einem kleinen Teil wahrnimmt und gegenüber der heutigen Situation eine weitere Verschlechterung darstellt, lehnt der SFV auch diesen ab.

Die Stellungnahme des SFV (PDF, deutsch)

Medienmitteilung der Umweltverbände und des SFV

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