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Fischer ziehen Volksinitiative zurück


Das Initiativkomitee des Schweizerischen Fischerei-Verbandes (SFV) hat offiziell beschlossen, die mit 161'836 Unterschriften eingereichte Volksinitiative "Lebendiges Wasser" zurückzuziehen. Der Rückzug erfolgt nach dem klaren Ja von National- und Ständerat zum Gegenvorschlag (Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer). Was jetzt folgt ist das Engagement für die Umsetzung in den Kantonen.


Ein erstes Signal für den Rückzug der Initiative gab Basis der Angelfischer an der Delegiertenversammlung im Spätherbst. Grossmehrheitlich votierte die DV für den Rückzug der Initiative, falls der - überzeugende - Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung des Parlaments durchkommen würde. Dies ist am 11. Dezember 2009 mit der Annahme des Bundesgesetztes über den Schutz der Gewässer passiert. Der Nationalrat hat dieses Gesetz mit 126 zu 63 Stimmen genehmigt, im Ständerat gab es keine einzige Gegenstimme. Es bleibt nur noch ein letzter Vorbehalt: Der formelle Rückzug erfolgt erst, wenn die Referendumsfrist der Gesetzesänderung unbenützt abgelaufen ist.

Der Gegenvorschlag ist - sehr - konkret
"Die Initiative war bitter nötig", betont SFV-Zentralspräsident Roland Seiler, "denn ohne den Druck der Initiative wären wir nicht zu einem ausgzeichneten Gegenvorschlag gekommen, der die meisten Anliegen aufnimmt." Die über 160'000 Unterschriften und die erzielten politischen Erfolge zeigen, dass der Schweizerische Fischerei-Verband referendums- und initiativfähig ist. "Deshalb konnte und wollte das Parlament die Anliegen, die von einer breiten Bevölkerung gestützt werden, nicht einfach unter den Tisch wischen."

Der Kampf geht weiter
Der Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" beinhaltet:

  • Die Kantone werden per Gesetz verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen und die Revitalisierung zu fördern.
  • Der Bund hat an die Revitalisierungen der Kantone Beiträge zu leisten.
  • Die Kraftwerke müssen die Schwall-Sunk-Probleme und den Geschiebehaushalt sanieren und die Fischgängigkeit der Gewässer wieder herstellen. Dafür erhalten sie Beiträge von swissgrid.
  • Der Gegenvorschlag ermöglicht erleichterten Erwerb von Landwirtschaftsland und neue Ausnahmen bei den Restwasservorschriften.

Der Schweizerische Fischerei-Verband und die Kantonalverbände werden alles daran setzen, damit das Gewässerschutzgesetz in den Kantonen umgesetzt wird.

  


Warum wurde die Initaitve lanciert?
Mit der 2005 lancierten Volksinitiative "Lebendiges Wasser" wehrte sich der Schweizerische Fischereiverband, in einer späteren Phase der Unterschriftensammlung unterstützt von WWF und Pro Natura, gegen den Frontalangriff auf die Restwasservorschriften. Diesen Angriff lancierten 2003 Nationalrat Christian Speck und Ständerat Simon Epiney mit parlamentarischen Vorstössen. Sie begründeten die Forderung mit dem Klimaschutz.


Warum sind die Restwassermengen so wichtig?
"Ohne Wasser kein Leben!" Nur wenn genügend Restwasser vorhanden ist, können Fische und Kleinlebewesen am Leben erhalten bleiben. Seit 1992 sind im Gewässerschutzgesetz die minimal sicher zu stellenden Restwassermengen definiert. Die Wasserkraftwerke haben bis 2012 Zeit, ihre Werke zu sanieren, damit die Restwasservorschriften eingehalten werden. Immer noch weisen 60 Prozent der Gewässer unterhalb von Wasserentnahmen Restwasser NULL auf.



SF: Hauptausgabe Tagesschau vom 17.10.2009

Informationen zur Initiative

Informationen zum Gegenvorschlag

Publikation Gegenvorschlag

Publikation Rückzug



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